- ausweisen
- aus·wei·sen (hat) [Vt] 1 jemanden (aus einem Land) ausweisen (als Behörde) jemanden, der unerwünscht ist, offiziell auffordern, das Land sofort zu verlassen <Diplomaten, Reporter, Ausländer ausweisen>2 etwas ausweisen Ökon; etwas durch eine Rechnung, Liste oder Statistik deutlich machen oder belegen <Gewinne, Verluste, Ausgaben ausweisen>3 etwas weist jemanden als etwas aus etwas zeigt, dass jemand etwas ist oder eine bestimmte Funktion hat: Dieser Film weist ihn als begabten Regisseur aus4 etwas (als etwas) ausweisen Admin; durch eine Planung einen bestimmten Zweck oder eine Nutzung festlegen: Dieses Grundstück ist als Baugebiet ausgewiesen;[Vr] 5 sich (als etwas) ausweisen mit seinem Pass / Ausweis beweisen, wer man ist, seine Identität nachweisen <sich als Journalist, Reporter ausweisen>|| zu 1, 2 und 4 Aus·wei·sung die
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.